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Bis zu 500€ Förderung für Steckersolargeräte in Kleingärten

Aktualisiert: 20. Dez. 2023

Laut der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe können jetzt auch Pächter von Klein- und Erholungsgärten einen Zuschuss für die Kosten eines Steckersolargerätes in Höhe von maximal 500€ beantragen. Steckersolargerät ist der offizielle Begriff für eine Mini-Photovoltaik-Anlage mit einer Nennleistung von bis zu 600 Watt. Die Geräte können einfach aufgebaut werden und speisen ihre Energie in der Regel nur in das Hausnetz ein. Wichtig: Der Antrag auf eine Förderung muss vor dem Kauf eines Steckersolargerätes gestellt werden. Es können auch mehrere Geräte, zum Beispiel für den Erstwohnsitz und den gepachteten Kleingarten, gefördert werden.

Symbolbild

Wollen Kleingärtner das Gerät auf Dachflächen ihrer Lauben oder anderer Gebäude auf ihren Parzellen installieren, muss der Grundstückseigentümer bzw. Zwischenpächter in Gestalt des jeweiligen Bezirksverbands der Kleingärtner zustimmen. Wird die Solaranlage ebenerdig an Terrassen, Zäunen oder Fassaden angebracht, entfällt die Zustimmungspflicht. Aktuell werden jedoch vom Bezirksverband Berlin-Lichtenberg nur solche Geräte genehmigt, die netzunabhängig sind.


Netzunabhängig heißt, sie dürfen nicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sein und dürfen somit auch keinen Strom einspeisen. Der erzeugte Strom darf nur einem angeschlossenen Gerät, z.B. einer Pumpe, zur Verfügung gestellt werden. Der Grund dafür ist, dass der Großteil, der in unseren Lauben befindlichen Stromnetzen, nicht darauf ausgelegt ist, eine Stromeinspeisung zu verkraften. Es droht eine Überlastung des Stromnetzes und damit Brandgefahr!


Pächterinnen und Pächter unserer Kleingartenanlage Biesenhorst II können sich den Antrag zur Installation einer Photovoltaik-Anlage mit einer Kollektorfläche von maximal 5 qm und 500 Watt bzw. einer solarthermischen Anlage mit einer Kollektorfläche von maximal 2,5 qm im Vereinsheim abholen oder sich hier herunterladen. Zur Antragstellung gibt es auch ein Merkblatt zum Download vom Bezirksamt Lichtenberg. Wichtig: Erst nach Zustimmung des Bezirksamts darf die Installation der baulichen Anlage erfolgen.




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